Bei der Planung und Umsetzung von Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen hat die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zahlreiche naturschutz- und umweltrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen wie Umweltverträglichkeit, Natura 2000, Artenschutz, Eingriffsregelung, Wasserrahmen- und auch Meeresschutz-Richtlinie. Diese Anforderungen haben in den vergangenen beiden Jahrzehnten insbesondere durch Vorgaben der EU stetig zugenommen und der Prozess setzt sich fort (z. B. Übernahme der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung durch die WSV). Neben der Aktualisierung und der damit verbundenen Erweiterung bestehender Vorgaben, wie sie aktuell beispielsweise für die Umweltverträglichkeitsprüfung umgesetzt werden (Novellierung UVPG bis Mai 2017), kommen neue Themen hinzu wie z. B. durch die EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, die derzeit durch die Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes in nationales Recht überführt wird (Novellierung des BNatSchG). Für die praktische Umsetzung durch die WSV müssen die rechtlichen Regelungen zeitnah in fachlich begründete Arbeitshilfen überführt werden. Eine zentrale Aufgabe der BfG ist somit die Erarbeitung und kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung solcher Arbeitshilfen.
Naturgemäß ergeben sich inder Praxis, insbesondere durch die Vielzahl sich scheinbar überschneidender Regelungen, viele Fragen und Herausforderungen. Das Kolloquium dient der Information und dem fachlichen Austausch, um diese Fragen zu beantworten. Es richtet sich an die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie alle interessierten Fachleute der Bundes- und Länderbehörden, Planungsbüros und Verbände.
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